Erste Hilfe bei Todesfall / Testament
Fragen und Antworten aus dem Gebiet Erbrecht
Erste Hilfe im Erbrecht
Sie können und sollten Ihre Erbfolge selbst bestimmen. Die Regelung Ihrer Erbfolge sollten Sie nicht dem Zufall bzw. dem Gesetzgeber überlassen. Wir wollen Ihnen vorab mit unserer "Erste Hilfe im Erbrecht" die im Laufe der Jahre an uns gestellten häufigsten Fragen online beantworten und hoffen Ihnen auch außerhalb unserer Öffnungszeiten helfen zu können. Sollte Ihr Rechtsfall eilig sein, nutzen Sie bitte unsere Termingarantie.
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Erste Hilfe im Erbrecht
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Benötige ich ein Testament? Nicht immer. Die Erbfolge ist zwar gesetzlich geregelt, wird aber oftmals der gegebenen familiären Situation nicht gerecht, was zu prüfen wäre. Deshalb sollten Sie Ihre Erbfolge selbst bestimmen und gestalten, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten. |
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Wann benötige ich ein Testament? Dies ist je nach Lebenssituation unterschiedlich. Es ist beispielsweise erforderlich, wenn Sie über größere Vermögenswerte verfügen, wenn Sie heiraten wollen oder verheiratet sind und Kinder haben. Setzen Sie dann kein Testament auf, erben Ihr Ehepartner und die Kinder; sie bilden eine Erbengemeinschaft. Die (erwachsenen) Kinder können von Ihrem Ehepartner bereits nach drei Monaten die Auszahlung und die Teilungsversteigerung es Hauses verlangen! |
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Welcher Form bedarf ein Testament? Ein selbst geschriebenes und unterschriebenes Testament ist ausreichend. Einer notariellen Beurkundung bedarf es nicht. |
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Welche Vorteile hat ein notarielles Testament? Das notarielle Testament schließt die erbrechtliche individuelle und kompetente Beratung mit ein. Es kostet, erspart aber in der Regel die Kosten eines später erforderlichen Erbscheines, und die sind genauso hoch wie die Kosten des notariellen Testamentes, die auch die Kosten der notariellen Beratung beinhalten. Übrigens - sollte sich das notarielle Testament als fehlerhaft erweisen, haftet Ihnen der beratende Notar in voller Höhe für den eingetretenen Schaden. |
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Was bekomme ich, wenn ich vom Erben nicht bedacht wurde? Als Abkömmling, Ehegatte oder Eltern (!) des Erblassers erhalten Sie Ihren Pflichtteil. Dieser entspricht dem Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Übrigens - niemand, weder Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassgericht wird Sie auf Ihren Pflichtteil aufmerksam machen, nur Ihr im Erbrecht kundiger Rechtsanwalt und/oder Notar! |
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Habe ich das Recht, mir mein Erbe vorzeitig auszahlen zu lassen? Definitiv nicht. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der immer wieder für Verwirrung sorgt. Es gibt aber die Möglichkeit, sich den Pflichtteil "abkaufen" zu lassen. Hierzu beraten wir Sie gerne. |
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Ist mein Ehegatte ohne Testament mein Alleinerbe? Nur wenn keine Kinder und keine Eltern, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder vorhanden sind, erbt der Ehegatte nach deutschem Recht alleine! Auch dadurch wird deutlich, daß ein Testament oftmals erforderlich ist. |
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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Zunächst gibt es Freibeträge. Diese betragen beispielsweise für den Ehegatten 307.000,00 €, für die Kinder und die Kinder verstorbener Kinder 205.000,00 €, für jeden Elternteil und Enkel 51.200,00 €, sonstige Personen 5.200,00 €. Nach Abzug der Freibeträge beträgt die Erbschaftssteuer zwischen 7 % und 50 %. Hierzu gibt es aber steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, zu denen wir Sie gerne beraten. |
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Wie schnell bekomme ich von Ihnen einen auf mich zugeschnittenen Testamentsentwurf? In der Regel innerhalb eines Tages. Jedoch erfordert Ihre persönliche Situation möglicherweise eine weitergehende, vertiefende Prüfung, die etwas Zeit in Anspruch nimmt. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. |
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Wann benötige ich einen Erbschein und wie bekomme ich ihn? Der Erbschein ist das Ausweispapier über Ihre Erbeneigenschaft. Ihn benötigen Sie immer dann, wenn kein notarielles Testament vorliegt. Beantragt wird es beim Notar. |

