Erste Hilfe im Erbrecht

Fragen und Antworten aus dem Gebiet Erbrecht

Sie können und sollten Ihre Erbfolge selbst bestimmen. Die Regelung Ihrer Erbfolge sollten Sie nicht dem Zufall bzw. dem Gesetzgeber überlassen. Wir wollen Ihnen vorab mit unserer "Erste Hilfe im Erbrecht" die im Laufe der Jahre an uns gestellten häufigsten Fragen online beantworten und hoffen Ihnen auch außerhalb unserer Öffnungszeiten helfen zu können. Sollte Ihr Rechtsfall eilig sein, nutzen Sie bitte unsere Termingarantie.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder profitieren Sie von unseren Downloads.


Benötige ich ein Testament?

Grundsätzlich empfiehlt sich die Errichtung eines Testaments. Die Erbfolge ist zwar gesetzlich geregelt, wird aber oftmals der gegebenen familiären Situation nicht gerecht. Nach der gesetzlichen Regelung beerben beispielsweise Eheleute einander nicht, es sei denn, die Ehe ist kinderlos und die Eltern des verstorbenen Ehegatten sind bereits vorverstorben. Soll Ihr überlebender Ehepartner sich mit den Kindern oder Schwiegereltern über das Erbe streiten müssen? Deshalb sollten Sie Ihre Erbfolge selbst bestimmen und gestalten, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten. Hierfür empfiehlt sich die Errichtung eines notariellen Testaments, denn die Erben müssen nach dessen Eröffnung keinen Erbschein beantragen (was mit erheblichen Kosten verbunden ist) sondern können unmittelbar ihre Rechte als Erben im Rechtsverkehr gegenüber Banken und Behörden verfolgen.


Wann benötige ich ein Testament?

Dies ist je nach Lebenssituation unterschiedlich. Es ist beispielsweise erforderlich, wenn Sie über größere Vermögenswerte verfügen, wenn Sie heiraten wollen oder verheiratet sind und Kinder haben. Setzen Sie dann kein Testament auf, erben Ihr Ehepartner und die Kinder; sie bilden eine Erbengemeinschaft. Jeder Miterbe kann zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen und hierfür beispielsweise ohne irgendwelche weiteren Voraussetzungen oder Fristen die Teilungsversteigerung des Hauses beim Amtsgericht beantragen! 


Welcher Form bedarf ein Testament?

Ein selbst geschriebenes und unterschriebenes Testament ist ausreichend. Einer notariellen Beurkundung bedarf es nicht. Auch das handschriftliche Testament sollte aber zur Sicherheit bei dem für Sie zuständigen Nachlassgericht beim Amtsgericht hinterlegt werden. Das können Sie selbst ganz einfach unter Vorlage Ihres Personalausweises direkt vor Ort erledigen.


Wie geht das mit dem gemeinschaftlichen Testament?

Das gemeinschaftliche Testament können nur Eheleute oder eingetragene Lebenspartner abschließen. Ein gemeinschaftliches Testament kann handschriftlich errichtet werden, sollte aber besser notariell errichtetwerden. Sie erhalten so eine umfangreiche erbrechtliche und auch erbschaftsteuerliche Beratung Durch den Notar, haben die Vorteile eines auf Ihre persönliche Situation zugeschnittenen sozusagen maßgeschneiderten gemeinschaftlichen Testaments und ersparen dem Längstlebenden das Procedere sowie die Kosten der Erbscheinserteilung.


Was bekomme ich, wenn ich vom Erben nicht bedacht wurde?

Als Abkömmling, Ehegatte oder Elternteil (!) des Erblassers erhalten Sie Ihren Pflichtteil. Dieser entspricht dem Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Darüber hinaus haben Sie möglicherweise Anspruch auf den Zusatzpflichtteil oder die Pflichtteilsergänzung. Beachten Sie, dass diese Ansprüche nach drei Jahren verjähren! Übrigens - niemand, weder Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassgericht wird Sie auf Ihren Pflichtteil aufmerksam machen, nur Ihr auf das Erbrecht Spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht!


Habe ich das Recht, mir mein Erbe oder meinen Pflichtteil vorzeitig auszahlen zu lassen?

Definitiv nicht. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der immer wieder für Verwirrung sorgt. Es gibt aber die Möglichkeit, sich den Pflichtteil "abkaufen" zu lassen. Hierzu beraten wir Sie gerne. Es ist auch oft sinnvoll, lebzeitig mit Pflichtteilsberechtigten Vereinbarungen abzuschließen um Planungssicherheit zur Erbfolge zu erlangen. Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarungen (Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichte etc.) in der Regel der notariellen beurkundung Bedürfen. Ihr Notar steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.


Ist mein Ehegatte ohne Testament mein Alleinerbe?

Nur wenn keine Kinder und keine Eltern, Großeltern, Geschwister und Geschwisterkinder vorhanden sind, erbt der Ehegatte nach deutschem Recht alleine! Auch dadurch wird deutlich, daß ein Testament oftmals erforderlich ist.


Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Zunächst gibt es Steuerfreibeträge. Diese betragen beispielsweise für den Ehegatten 500.000,00 €, für die Kinder und die Kinder verstorbener Kinder 400.000,00 €, für jeden Elternteil und Enkel 200.000,00 €, sonstige Personen 20.000,00 €. Nach Abzug der Freibeträge beträgt die Erbschaftssteuer zwischen 7 % und 50 %. Darüberhinaus gibt es Versorgungsfreibeträge bis 256.000,00 €. Hierzu gibt es aber steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, zu denen wir Sie gerne beraten. 


Wie schnell bekomme ich von Ihnen einen auf mich zugeschnittenen Testamentsentwurf?

In der Regel innerhalb eines Tages. Jedoch erfordert Ihre persönliche Situation möglicherweise eine weitergehende, vertiefende Prüfung, die etwas Zeit in Anspruch nimmt. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. 


Wann benötige ich einen Erbschein und wie bekomme ich ihn?

Der Erbschein ist das Ausweispapier über Ihre Erbeneigenschaft. Ihn benötigen Sie immer dann, wenn kein notarielles Testament vorliegt. Beantragen können Sie ihn beim Nachlassgericht.


Diese Website nutzt Cookies, um die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen