Notar


Rechtsanwalt und Notar Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar:

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Rechtsanwalt Bob Dingeldey ist auch Notar.

Er führt die Tradition der seit 1965 bestehenden Rechtsanwaltskanzlei Dingeldey fort. Der Gründer und Senior der Rechtsanwaltskanzlei Dingeldey, Herr Matthias Dingeldey, war 30 Jahre lang seit 1975 als Notar tätig.


Herr Rechtsanwalt und Notar Bob Dingeldey ist von Beginn seiner Tätigkeit an, seit 1990, mit der notariellen Tätigkeit vertraut. Bereits im Jahr 1996 erfüllte er sämtliche Voraussetzungen für das Notaramt. Jahrelang fungierte er als Notarvertreter. Schließlich verwaltete er das Notaramt seines Vaters als Notarverwalter.

Gegenstand der notariellen Tätigkeit Herr Rechtsanwalt und Notar Bob Dingeldey ist zunächst das gesamte Grundstücksrecht, insbesondere die Beurkundung von Grundstückskaufverträgen einschließlich der Grundschulden und Hypotheken, generationenübergreifenden Übergabeverträge (auch in vorweggenommener Erbfolge), die Begründung von Wohnungseigentum (einschließlich Teilungserklärungen) sowie des Erbbaurechts.

Seine langjährige Tätigkeit als Fachanwalt für Erbrecht und als Fachanwalt für Familienrecht prädestinieren Herrn Rechtsanwalt und Notar Bob Dingeldey für das Gestalten notarieller Urkunden und das Beurkunden im Bereich des Erb- und Übertragungsrechts sowie des Familienrechts.

Im Erbrecht gilt dies insbesondere für die gesamte Gestaltung und Beurkundung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichte einschließlich der Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung. Ein weitere Schwerpunkt notariell erbrechtlicher Tätigkeit ist die steueroptimierte Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge unter Lebenden etwa durch Übergabeverträge, Gründungen von Familienpools, lebzeitige Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge etc..

Im Familienrecht gilt dies für das Beurkunden von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen insbesondere die Aufhebung und Begründung von ehelichen Güterständen (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung) einschließlich der sog. Güterstandsschaukel zur Steueroptimierung und schießlich Vereinbarungen zu den besonderen Güterständen nach der EU-Güterrechtsverordnung.



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