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Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

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Arbeitsbescheinigung

Mit der Arbeitsbescheinigung ist die Bescheinigung gemäß § 312 SGB III gemeint. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine sogenannte Arbeitsbescheinigung auszustellen. Die Arbeitsbescheinigung zählt zu den Arbeitspapieren. Die Arbeitsbescheinigung ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Das zeitnahe Ausstellen der Arbeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber ist daher für den Arbeitnehmer existenziell.

§ 312 SGB III stellt zwar eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung für den Arbeitgeber dar, jedoch kann der Arbeitgeber auch durch den Arbeitnehmer notfalls durch ein arbeitsgerichtliches Verfahren in Form einstweiliger Verfügung gezwungen werden, eine Arbeitsbescheinigung zeitnah auszustellen.

In der Arbeitsbescheinigung wird durch den Arbeitgeber die Tätigkeitsart, die Tätigkeitsdauer und die Höhe des Arbeitsentgeltes sowie der Beendigungsgrund bescheinigt. Die Bundesagentur für Arbeit prüft anhand der Arbeitsbescheinigung, ob dem Arbeitnehmer Arbeitslosengeld zu gewähren ist und wenn ja, in welcher Höhe.

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