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Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

"Ich helfe Ihnen bei allen Fragen des Arbeitsrechts!"
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Arbeitsplatzbeschreibung

Die Arbeitsplatzbeschreibung stellt die tatsächlichen Verhältnisse am Arbeitsplatz dar, also den Ist-Zustand, während hingegen die Stellenbeschreibung die Arbeitsverhältnisse bzw. den Arbeitsplatz theoretisch darstellt. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, also im besten Falle, stimmen die Inhalte der Stellenbeschreibung und die Arbeitsplatzbeschreibung überein.

Eine Arbeitsplatzbeschreibung kann wie auch eine Stellenbeschreibung Bestandteil des Arbeitsvertrages werden; sie wird es aber nicht automatisch. Soll eine Arbeitsplatzbeschreibung Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, so ist sie in den schriftlichen Arbeitsvertrag mit zu integrieren oder mit diesem zu einer Urkunde zu verbinden.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Arbeitsplatzbeschreibung zu erstellen. Grundsätzlich genügt zur Beschreibung der Bedingungen am Arbeitsplatz auch nur eine mündliche Information.

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