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Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

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Betriebliche Übung

Unter der betrieblichen Übung versteht man eine regelmäßige wiederkehrende Verhaltensweise des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer veranlasst, davon auszugehen, dass ihm gewährte Leistungen oder Vergünstigungen tatsächlich auf Dauer zustehen. Durch die betriebliche Übung entsteht ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, der auch einklagbar ist. Dabei wird einzig und allein darauf abgestellt, ob ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände davon ausgehen durfte, dass das Verhalten des Arbeitgebers zu einem auf Dauer angelegten Rechtsanspruch führt.

Gegenstand der betrieblichen Übung zu Gunsten des Arbeitnehmers können die verschiedenartigsten Leistungen des Arbeitgebers sein, wie z.B. Gratifikationen, betriebliche Altersversorgungen, Essenszuschuss, Transport zur Arbeitsstelle, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zuschläge für Mehrarbeit usw.

In der Regel führt im klassischen Beispielsfall der Gewährung von Weihnachtsgeld die sich jährlich wiederholende, vorbehaltslose Zahlung eines identischen Betrages als Weihnachtsgeld für drei aufeinanderfolgende Jahre zu einer betrieblichen Übung. Geschieht das, entsteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld auch für die Zukunft.

Allerdings kann es auch rückwärts gehen, wenn beispielsweise der Arbeitgeber die Zahlung von Weihnachtsgeld über einen Zeitraum von drei Jahren einstellt und der Arbeitnehmer das hinnimmt. Dann entfällt der Anspruch aus betrieblicher Übung wieder.

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