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Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

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Compliance

Unter Compliance versteht man im arbeitsrechtlichen Sinne die Einhaltung und Befolgung von Recht und Gesetz im Unternehmen. Es ist ein aus dem amerikanischen Wirtschaftsrecht stammender Begriff. In erster Linie steht Compliance im Arbeitsrecht für ein umfassend rechtmäßiges Verhalten aller am Arbeitsprozess Beteiligten. Unternehmen erstellen zunehmend für sich Compliance-Richtlinien. In erster Linie sollen damit Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis, wie sie verfassungsrechtlich im allgemeinen Persönlichkeitsrecht Ausdruck finden, gewahrt werden. Insbesondere soll ein Schutz der Arbeitnehmer vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung gewährleistet werden. Gewährleistet werden sollen ebenso der Datenschutz, die Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutz sowie sämtliche Arbeitnehmerschutzvorschriften.

 

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