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Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

"Ich helfe Ihnen bei allen Fragen des Arbeitsrechts!"
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Datenschutz

Der Datenschutz im Arbeitsrecht spielt eine große Rolle. Der Datenschutz dient dem Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten vor missbräuchlicher Verwendung. Der Einzelne soll davor ge­schützt werden, dass er durch Verwendung seiner persönlichen Daten in seinem Per­sön­lich­keits­recht verletzt wird. Geregelt ist der Datenschutz im Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG).

Die Verwendung von Daten, sei es die Verarbeitung oder Nutzung, bedarf entweder ei­ner gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung der betroffenen Person. Dies gilt auch im Arbeitsverhältnis. Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer von der Datenspeicherung zu be­nach­rich­ti­gen. Dies gilt auch für eine Person, deren Daten im Rahmen einer Be­wer­bung von dem potentiellen Arbeitgeber gespeichert wurden.

Alle Betroffenen haben ei­nen Auskunftsanspruch gegen alle, die Daten über ihn gespeichert haben, und zwar so­wohl über Art und Umfang der gespeicherten Daten als auch über deren Herkunft, den Emp­fän­ger, den Anlass der Speicherung und über die Personen und Stellen, an die die Da­ten regelmäßig weitergegeben werden. Die Auskunft ist schriftlich zu erteilen und für den Betroffenen kostenlos.

Unrichtige Daten sind zu berichtigen; Daten, deren Speicherung unzulässig war oder die nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen 

Der Betriebsrat hat bei der Speicherung, Nutzung und Verarbeitung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Arbeitnehmer ein umfassendes Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

 

Die rechtswidrige Weitergabe von Da­ten, die der Ar­beit­ge­ber ge­spei­chert hat, durch ei­nen Arbeitnehmer rechtfertigt in der Regel des­sen Kündigung, auch als fristlose.

 

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