A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

"Ich helfe Ihnen bei allen Fragen des Arbeitsrechts!"
→ weiter

Handelsvertreter

Der Begriff des Handelsvertreters ist nicht gleichzustellen mit dem des angestellten Außendienstmitarbeiters. Der Handelsvertreter ist selbstständig tätig und damit kein Arbeitnehmer. Die Problematik besteht in der genauen Abgrenzung zwischen einem selbstständigen Handelsvertreter und einem eigentlich angestellten Außendienstmitarbeiter. Dabei sind alle in Betracht kommenden Umstände zu berücksichtigen, um ein Gesamtbild der Tätigkeit zu gewinnen. Das wesentliche Abgrenzungskriterium ist die Freiheit der Tätigkeit, insbesondere die Freiheit der Bestimmung der Arbeitszeit und die Freiheit der Gestaltung der Tätigkeit. Für eine Selbstständigkeit sprechen: Die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber, das nach außen Auftreten unter eigener Firma, das Bestehen eigener Geschäftsräume, eigene Angestellte, wirtschaftliche Selbstständigkeit, die Freiheit, Aufträge abzulehnen oder anzunehmen. Für das Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft sprechen: Die Integration in einen fremden Betrieb, das Tätigwerden für lediglich einen Auftraggeber, Absprachen über Urlaub, das Festlegen von Arbeitszeiten, die Verpflichtung zur persönlichen Erbringung der Handelsvertretertätigkeit. Dabei kommt es nicht darauf an, was tatsächlich im Handelsvertretervertrag schriftlich vereinbart worden ist, sondern wie das Vertragsverhältnis tatsächlich "gelebt" wird.

Für den Handelsvertreter finden damit insgesamt die Vorschriften für Arbeitnehmer insbesondere die Arbeitnehmerschutzvorschriften keine Anwendung. Lediglich bei wirtschaftlich abhängigen Einfirmenvertretern, die nur geringfügigstes Einkommen haben (in den letzten sechs Monaten des Vertragsverhältnisses durchschnittlich weniger als 1.000 €), wird eine Gleichstellung mit Arbeitnehmern teilweise ausdrücklich angeordnet. Für sie sind die Arbeitsgerichte für Streitigkeiten zuständig.

Diese Website nutzt Cookies, um die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen