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Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

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Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis

Ein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer verpflichtet ist, Dienste für einen Privathaushalt oder eine Familie zu erbringen. Es ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis, das unter nahezu alle gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts fällt.

 

Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Kündigung und bei Beschädigungen von Haushaltsgegenständen durch den Arbeitnehmer die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung. Der Angestellte im hauswirtschaftlichen Beschäftigungsverhältnis verfügt über sämtliche Sonderkündigungsschutzrechte (Mutterschutz, Schutz des Schwerbehinderten etc.). Auch in diesem Beschäftigungsverhältnis gilt das Nachweisgesetz, d. h. der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf schriftliche Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen, also im Grunde genommen auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.

 

Nicht anwendbar sind die Vorschriften zum Arbeitsschutz, weil das Arbeitsschutzgesetz für Hausangestellte in privaten Haushalten keine Anwendung findet. Ebenso wenig anwendbar ist das Betriebsverfassungsrecht und die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB gelten nicht.

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