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Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

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Krankengeld

Nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums im Krankheitsfalle erhält der Arbeitnehmer, sofern er gesetzlich krankenversichert ist, im Falle der Arbeitsunfähigkeit von seiner Krankenkasse Krankengeld. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit wird Krankengeld höchstens für 78 Wochen, also eineinhalb Jahren, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt. Der Krankengeldanspruch endet immer mit Bezug einer Rente.

 

Die Höhe des Krankengelds beträgt grundsätzlich 70 % des zuletzt erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens. Die Berechnung ist unter Umständen kompliziert; so sind Mehrarbeits- und Überstundenvergütungen nur zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig, das heißt über einen Zeitraum von den nächsten drei Monaten gezahlt werden.

 

In manchen Tarifverträgen, wie beispielsweise dem TVöD ist zugunsten der Arbeitnehmer ein Krankengeldezuschuss vereinbart, d.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch nach Ende sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums im Krankheitsfalle Zahlungen zusätzlich zum Krankengeld zu leisten.

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