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Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

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Kündigungsschutz

Als Kündigungsschutz bezeichnet man die Möglichkeit des Arbeitnehmers, sich im Falle einer Kündigung auf besondere Unwirksamkeitsgründe zu unter berufen, mit der Folge, dass eine gewöhnliche Kündigung, die fristgerecht erfolgt dennoch unwirksam wird. Das Kündigungsrecht des Arbeitgebers ist durch eine große Anzahl von Kündigungsschutztatbeständen zu Gunsten des Arbeitnehmers eingeschränkt. Es ist dies ein Eingriff in die Vertragsfreiheit zum Schutze des Arbeitnehmers.

 

Vor Allem steht der sog. allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz für solche Arbeitnehmer, die nicht in einem Kleinbetrieb im Sinne des § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) beschäftigt sind.

 

Der besonderer Kündigungsschutz besteht beispielsweise: für Schwangeren und jungen Müttern nach dem Mutterschutzgesetz; für Eltern, die Elternzeit beantragt haben und/oder sich in Elternzeit befinden nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG); für Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX); für Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugendausbildungsvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats sowie des Wahlvorstandes und der Wahlbewerber nach den betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften insbesondere des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), für  Datenschutzbeauftragte nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), für Immissionsschutzbeauftragte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie für Gemeindevertretern etwa nach § 35a der hessischen Gemeindeordnung (HGO).

 

Besonderer Kündigungsschutz kann sich auch aus Tarifverträgen ergeben, etwa nach § 34 Abs. 2 TVöD oder aufgrund einzelvertraglicher Abreden im Arbeitsvertrag.

 

Jeder Kündigungsschutz wirkt nicht einfach so, er muss aktiv von den gekündigten Arbeitnehmern eingewendet werden und erlangt deshalb nur Wirkung, wenn gegen eine ausgesprochene Arbeitgeberkündigung binnen einer Frist von drei Wochen ab Erhalt Klage zum Arbeitsgericht erhoben worden ist!

 

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