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Massenentlassung
Von einer Massenentlassung spricht man, wenn einer gewissen Mindestanzahl an Arbeitnehmern in einem festlegbaren Zeitraum aufgrund einer einheitlichen Arbeitgeberentscheidung gekündigt oder das Arbeitsverhältnis auf andere Art und Weise beendet wird.
Die Massenentlassung ist gegenüber der Bundesagentur für Arbeit durch den Arbeitgeber, der mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt, anzeigepflichtig. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht hat die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung zur Folge, sofern innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung durch den Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhoben wird.