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Rechtsanwalt Bob Dingeldey, Fachanwalt für Arbeitsrecht:

"Ich helfe Ihnen bei allen Fragen des Arbeitsrechts!"
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Rechtsanwaltskosten

Gemeint sind die Rechtsanwaltskosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Die Besonderheit der Rechtsanwaltskosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten besteht darin, dass von Beginn an bis zum Abschluss der ersten Instanz jede Partei im Arbeitsrecht die Kosten ihres Rechtsanwaltes selbst trägt, egal ob ein Prozess gewonnen oder verloren wird. Dies betrifft auch die Kosten der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen, beispielsweise die Kosten für vorgerichtliche anwaltliche Mahnschreiben.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wonach sich die Kosten des Rechtsanwalts nach Gegenstandswerten richten. Die Gegenstandswerte in arbeitsgerichtlichen Verfahren kann man dem jeweils aktuellen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit entnehmen. Sie sind weitgehend vereinheitlicht.

Der Gegenstandswert eines Kündigungsschutzverfahrens entspricht grundsätzlich dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers, das er in einem Vierteljahr erhält. Ausgehend von diesem Gegenstandswert erhält der Rechtsanwalt seine Vergütung für den Kündigungsschutzprozess, egal wie lange dieser dauert und wie viele Verhandlungen stattfinden. Streitwerterhöhend wirken sich weitere Tätigkeiten des Rechtsanwalts aus. Wird mit der Kündigungsschutzklage beispielsweise noch die Berichtigung eines erteilten Arbeitszeugnisses begehrt, steigt der Gegenstandswert um ein Bruttogehalt.

Ihr Rechtsanwalt wird Ihnen gerne die voraussichtlich entstehenden Kosten im Einzelnen darlegen, wenn Sie ihn danach fragen.

Grundsätzlich werden die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit im arbeitsgerichtlichen Verfahren von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht einschließt, getragen. Zu beachten ist allerdings, dass der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts oftmals über Ihren Anspruch gegen Ihre Rechtschutzversicherung hinausgeht, weil der Rechtsanwalt Leistungen erbringt, die in Ihrem Versicherungsvertrag nicht enthalten sind.

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