Erste Hilfe bei Trennung / Scheidung
Fragen und Antworten aus dem Gebiet Familienrecht
Die Trennung von Ihrem Ehepartner steht bevor oder Sie sind bereits von Ihrem Ehepartner getrennt. Wir wollen Ihnen vorab mit unserer "Ersten Hilfe bei Trennung" die im Laufe der Jahre uns gestellten ersten Fragen online beantworten und hoffen Ihnen damit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten helfen zu können. Sollte Ihr Rechtsfall eilig sein, nutzen Sie bitte unsere Termingarantie.
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Was geschieht mit Möbeln und Hausrat?
Über die Verteilung des Hausrats sollten Sie versuchen, Einigkeit zu erzielen. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Gegebenenfalls kann der Hausrat mit Hilfe des Rechtsanwalts und des Familiengerichts aufgeteilt werden. Grundsätzlich bekommt derjenige Ehegatte den jeweiligen Hausratsgegenstand zugewiesen, der am ehesten darauf angewiesen ist. Übrigens zählt zum Hausrat auch das Familienfahrzeug, das zum Transport der Kinder und zum Einkauf genutzt wird.
Was geschieht mit dem bestehenden Mietvertrag bei Auszug aus der ehelichen Wohnung?
Der Mietvertrag besteht fort, wenn er nicht gemeinschaftlich gekündigt wird. Die Kündigung eines Ehegatten genügt nicht. Dies kann zur Folge haben, daß ein ein Ehegatte in der Wohnung wohnt und der andere zu Mietzahlungen durch den Vermieter herangezogen wird.
Wer bekommt die elterliche Sorge und bei wem leben die Kinder?
Mit der Trennung ändert sich die elterliche Sorge nicht. Sie verbleibt den Eltern grundsätzlich gemeinsam. Sie sollten gegebenenfalls mit Hilfe des Rechtsanwalts und des Jugendamtes Einigkeit darüber erzielen, bei wem die Kinder leben. Möglicherweise muß, wenn das nicht gelingt, die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes beim Familiengericht beantragt werden.
Was ändert sich durch die Trennung an der Erbfolge?
Durch die Trennung ändert sich an der Erbfolge nichts! Sie sollten daher bereits bei der Trennung daran denken, Ihre Erbfolge zu bestimmen. Zu der Frage, ob dies erforderlich ist und wie zu gestalten ist, beraten wir Sie gerne.
Bekomme ich Unterhalt und wenn ja in welcher Höhe?
Sofern ein Unterhaltsbedarf besteht und dieser durch eigene Arbeitsleistung nicht gedeckt werden kann, entstehen im Zeitpunkt der Trennung Unterhaltsansprüche gegen den anderen Ehegatten, insbesondere desjenigen Elternteiles, bei dem die Kinder leben. Bitte beachten Sie, daß sie Unterhalt erst bekommen, wenn Sie ihn in nachweisbarer Form geltend gemacht haben. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich grundsätzlich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Hierzu beraten wir Sie gerne und berechnen Ihnen Ihren individuellen Unterhaltsanspruch.
Muß ich die Steuerkarte bzw. Steuerklasse ändern lassen?
Grundsätzlich besteht kein Anlaß, Steuerkarten bzw. Steuerklasse ändern zu lassen. Sie sollten jedoch bedenken, daß mit Beginn des auf die Trennung folgenden Kalenderjahres getrennte steuerliche Veranlagung erfolgt. Zu den Details beraten wir Sie gerne.
Wann kann und sollte die Scheidung beantragt werden?
Der Zeitpunkt des Scheidungsantrags sollte genauestens geplant sein, weil damit erhebliche rechtliche Konsequenzen verbunden sind (Zugewinn, Vorsorgeunterhalt, Erbrecht, Versorgungsausgleich etc.). Grundsätzlich ist das Trennungsjahr abzuwarten. In Einzelfällen kann die Scheidung jedoch sofort eingereicht werden. Ob und wann der Scheidungsantrag gestellt werden sollte, muß von Fall zu Fall individuell geprüft und entschieden werden.
Was kostet eine Scheidung?
Diese Frage kann naturgemäß nicht pauschal beantwortet werden, weil die Kosten von Ihren persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängt. Wir können Ihnen bereits in einem ersten Gespräch aufgrund Ihrer Angaben auf "Heller und Cent" die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens beziffern.
Wer zahlt meinen Rechtsanwalt?
Als Auftraggeber haben Sie grundsätzlich die Kosten der Inanspruchnahme Ihres Rechtsanwaltes zu tragen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Beratungshilfe oder im Falle gerichtlicher Verfahren Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Ihre persönliche Einkommens- und Vermögenssituation die Bezahlung eines Rechtsanwaltes nicht zulässt. Darüber hinaus ist Ihr Ehepartner bei entsprechender Leistungsfähigkeit verpflichtet, Prozesskostenvorschuss an Sie für Ihren Rechtsanwalt zu zahlen.
Muss ich eine eigene Wohnung beziehen, um getrennt zu leben?
Nein, das ist nicht erforderlich. Man kann auch getrennt in der gemeinsamen Wohnung leben. Allerdings sind die Anforderungen der Gerichte an ein Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung sehr hoch. Bereits das Verbringen gemeinsamer Fernsehabende kann dazu führen, daß kein Getrenntleben gegeben ist.
Worauf sollte ich noch achten?
Widerrufen Sie gegebenenfalls Ihrem Ehepartner in Vergangenheit erteilte Vollmachten. Prüfen Sie Ihre Bankverbindung. Bei Bestehen gemeinsamer Konten ist es sinnvoll, diese aufzulösen und eigene Konten zu errichten. Jedenfalls sollte je nach Situation die Kontovollmacht des anderen Ehepartners widerrufen werden. Bei Bestehen von Lebensversicherungsverträgen prüfen Sie die Bezugsberechtigung und ändern Sie diese gegebenenfalls. Weder durch Trennung noch durch Scheidung ändert sich der aus der Lebensversicherung Berechtigte.