Was ist zu beachten, wenn ein ausländisches Fahrzeug am Unfall beteiligt ist?

Ist ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug an dem Unfall beteiligt, benötigen Sie die grüne Versicherungskarte des Fahrzeuges. 

Welche sonstigen Erklärungen darf ich abgeben?

Geben Sie keine weiteren Erklärungen ab, jedenfalls keine Erklärungen zur Schuldfrage. Hierzu sind Sie schon aufgrund Ihres Haftpflichtversicherungsvertrages verpflichtet. 

Sollte ich meinen Unfallschaden bei klarer Schuldfrage nicht eigenhändig geltend machen?

Versuchen Sie nicht, sich selbst zu vertreten und Ihre Ansprüche selbst gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen, weil die Lage vermeintlich eindeutig sei. Dergleichen misslingt zu oft gründlich.

Denken Sie daran:
Die gegnerische Versicherung will Ihnen nicht Glück oder Geld bringen, so freundlich sie vielleicht schreibt, sondern sie versucht, Geld zu sparen! Der Versicherungswirtschaft geht es ausschließlich um wirtschaftliche Eigeninteressen. Der nicht anwaltlich vertretene Geschädigte wird so teilweise mit Kürzungen durch Versicherungen konfrontiert, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Ihre gegnerische Haftpflichtversicherung ignoriert oft zum eigenen Vorteil Rechtsprechung von Obergerichten. Versicherungen versuchen, durch "Schadensmanagement" Rechtsanwälte und Sachverständige möglichst von der Schadensregulierung fernzuhalten. 

Beauftragen Sie also möglichst noch am Unfalltag einen in Verkehrssachen versierten Rechtsanwalt, Ihre Interessen wahrzunehmen. Hierbei hilft Ihnen unsere Terminsgarantie. 

Vorsicht vor Restwertangeboten der Versicherer: Besprechen Sie sie mit Ihrem Anwalt.

Trägt die gegnerische Versicherung die Kosten eines Mietwagens?

Auch bei klarem Verschulden des Gegners am Unfall erstattet die gegnerische Versicherung nicht immer die Ihnen entstandenen Kosten eines Mietfahrzeugs. Bevor Sie also einen Mietwagen nehmen, fragen Sie Ihren Rechtsanwalt. 

Sollte ich sofort ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben?

Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, bevor Sie ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Das gilt insbesondere gerade dann, wenn die geg­ne­ri­sche Versicherung ihrerseits bereits einen Gutachter beauftragt hat (auch die Auswahl des Sachverständigen sollten Sie mit Ihrem Rechts­an­walt besprechen, denn als Laie erahnt man oft Zusammenhänge zwi­schen Sachverständigen und Versicherungswirtschaft nicht). Näheres er­fah­ren Sie auf unserem Merkblatt "Das Gutachten", das Sie hier down­loa­den können. 

Wo soll die Reparatur durchgeführt werden?

In der Vertragswerkstatt des Herstellers. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, be­vor Sie sich von der gegnerischen Versicherung an eine ihr na­he­ste­hen­de andere Werkstatt verweisen lassen.

Wer trägt die entstehenden Rechtsanwaltskosten?

Soweit Sie an dem Unfall keine Schuld trifft, trägt die entstandenen Rechts­an­walts­ko­sten der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Sind Sie rechtsschutzversichert, sind Sie auf der sicheren Seite.   

Weiteres erfahren Sie auf unserem Merkblatt zur "Un­fall­scha­den­re­gu­lie­rung", das Sie hier downloaden können. 

Erste Hilfe bei Verkehrsunfall

Fragen und Antworten aus dem Gebiet Verkehrsrecht

Ein Unfall bedeutet zumindest Ärger, oftmals Schaden, manchmal Leid, auch wenn man selbst nicht schuld ist. Deshalb sollte man versuchen, den Unfallärger möglichst gering zu halten. Wir möchten Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen, damit Ihr Schaden ersetzt wird. Wir wollen Ihnen vorab mit unserer "Ersten Hilfe bei Verkehrsunfall" die im Laufe der Jahre uns gestellten ersten Fragen online beantworten und hoffen Ihnen damit auch außerhalb unserer Öffnungszeiten helfen zu können. Sollte Ihr Rechtsfall eilig sein, nutzen Sie bitte unsere Termingarantie.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder profitieren Sie von unseren Downloads.

Welche Angaben der Unfallbeteiligten sind erforderlich?

Notieren Sie genau die Daten der Unfallbeteiligten: Namen, Anschrift, polizeiliches Kennzeichen der Fahrzeuge. Lassen Sie sich hierzu unbedingt ein Ausweispapier Ihres Unfallgegners zeigen und notieren Sie die Ausweisnummer. 

Welche Angaben muß ich als Unfallbeteiligter Anderen machen?

Geben Sie Ihrerseits anderen Unfallbeteiligten Ihre Daten, einschließlich Haftpflichtversicherungsnummer bekannt. Diese Angaben müssen Sie übrigens auch geben, wenn Sie am Unfall keine Schuld trifft. Mit diesen Angaben ist kein Schuldeingeständnis Ihrerseits verbunden. 

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